Sky-Sonderkündigungsrecht, weil Bundesliga-Freitagsspiele fehlen?

Bei uns gehen derzeit zahlreiche Anfragen zur Kündigung von Sky-Abos ein. Die Mandanten wollen ihre langfristigen Verträge kündigen, weil der Bezahl-Sender nicht mehr alle Spiele der 1. Fußball-Bundesliga (Freitagsspiele) überträgt. Die Abokunden berufen sich auf ein Sonderkündigungsrecht. In uns vorliegenden Schreiben entgegnet die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG, dass nach wie vor 93% der Spiele übertragen werden und die Einschränkung „in geringem Umfang zumutbar“ und vertraglich zulässig sei.

Wir sehen das als beratende Anwälte der von uns vertretenen Sky-Kunden anders. Wir sind der Rechtsmeinung, dass Sky -aus welchen Gründen auch immer- nicht berechtigt ist, das Vertragsangebot zu reduzieren. Wenn doch, bestehen aus unserer Sicht -fristlose- Kündigungsrechte und auch Kürzungsrechte (weniger Abo-Geld für weniger Leistung). Dies gilt natürlich nicht für Sky-Kunden, die ihre Abos NACH Kürzung des Übertragungsumfanges abgeschlossen haben. Sky verweist auf seiner Homepage (Stand 24.8.2017, s. Foto von heute) inzwischen nämlich darauf, dass 572 Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga -und damit nicht alle- übertagen werden.

Sky-Kunden, die VORHER abgeschlossen haben und mit der Kürzung der Liga-Übertragungen nicht einverstanden sind, sollten sich zunächst schriftlich an Sky wenden und -pro forma- Lieferung der vollen Übertragung beanspruchen. Anschließend können unseres Erachtens nach Minderungs- oder Kündigungsrechte geltend gemacht werden.

Musterbrief:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meinem Sky-Vertrag vom … wurde mir Ihrerseits die Übertragung aller Spiele der 1. Fußball-Bundesliga zugesichert, was auch Vertragsinhalt geworden ist (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB analog). Inzwischen haben Sie mitgeteilt, dass dies künftig im Zusammenhang mit Ihren Verhandlungen um den Erwerb von Pay-TV-Rechtepaketen nicht mehr möglich sei. Mit der Kürzung des Übertagungsumfanges bin ich nicht einverstanden. Ich fordere Sie daher auf, mir -wie vertraglich vereinbart- die Abrufung und Live-Übertragung aller Spiele der 1. Fußballbundesliga zu ermöglichen.

Ich setze hierzu eine Frist von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens.

Bei Nichterfüllung werde ich weitere Rechte, insbesondere Kündigungs- oder Minderungsrechte geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen“

Das Schreiben kann per Post / Fax oder E-Mail verschickt werden.

RA Kempgens 24.8.2017