18.7.2018

Urlaubsreisen mit dem Auto. Andere Länder andere Sitten. Achtung Stolperfallen.

Gerade mit zu hoher Geschwindigkeit und Alkohol kann es im Ausland eng werden. Hier das wichtigste aus dem Verkehrsrecht für Reisende.

In den meisten europäischen Ländern liegt wie in Deutschland die Promillegrenze bei 0.5 (z. B.: Spanien, Belgien, Holland, Italien, Frankreich, Österreich, Schweiz). Verstöße kosten durchschnittlich zwischen 300 und 500 Euro.

Null Alkohol gilt in Tschechien und Ungarn. Fahranfänger müssen wie in Deutschland die komplett die Finger vom Alkohol Finger lassen in Italien und Kroatien. Teuer wird es in jedem Fall und überall, wenn Unfälle passieren. Dann drohen Strafverfahren, bei Verletzungen auch wegen Körperverletzung.

In Italien (vor allem in der Toskana (Florenz, Pisa), Sizilien (Palermo), Sardinien aber auch in Rom, Mailand, Neapel, Bologna und Turin) gibt es zahlreiche Sperrzonen. Die dürfen dann nur Anwohner befahren. Was viele nicht wissen: Die Zonen sind videoüberwacht. Die Überraschung kommt nach dem Urlaub mit Knöllchen um 100 Euro.

In der Schweiz kann bei das Auto beschlagnahmt und als Tatmittel versteigert werden. Sogar Haftstrafen sind möglich, die der Betroffene dann auch in Deutschland absitzen muss (Fall „Gotthard-Raser“, OLG Stuttgart , Beschluss vom 25.04.2018 – 1 Ws 23/18). Haftstrafen drohen innerorts ab 50 km/h zu viel, außerorts ab 60 km/h, Autobahn ab 80 km/h (ab 1 Jahr Freiheitsstrafe, mind. 2 Jahre Entzug des Führerausweis, Art. 16c Abs. 2 lit. abis SVG).

Auch in Dänemark können bei Alkoholverstößen ab 2 Promille und mehr Autos als Tatmittel versteigert werden.

In Italien, Frankreich und Österreich gilt Rauchverbot im Auto, wenn eine Person unter 18 im Auto ist. Bei Verstößen drohen 68 € (Frankreich), bis 100 € (Österreich) bzw. ab 500 € in Italien.

Die Vignettenpflicht in Österreich wird per Videoabgleich überwacht. Achtung: Die Kameras merken auch, wenn die Vignette nicht richtig (komplett) aufgeklebt ist. Dies tun manche Autofahrer, um die Vignette an einen anderen Autofahrer weitergeben zu können. Wenn die Vignette nicht richtig aufgeklebt ist, gibt es zusätzliche Knöllchen.

In Holland wird von hinten geblitzt. Es gibt dort anders als in Deutschland eine Halterhaftung. Dies bedeutet, dass der Halter das Knöllchen zahlen muss, auch wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Die Geldbußen sind auch deutlich höher und steigen, je länger man mit der Zahlung wartet.

In Ungarn gibt es in letzter Zeit häufiger Schwierigkeiten mit der E-Vignette. Autofahrer bekommen nach Ihrem Urlaub Post von der Firma „Ungarische Autobahn Inkasso GmbH“. Das sieht auf den ersten Blick unseriös aus, ist es aber nicht. Die Gesellschaft ist von der ungarischen Autobahngesellschaft offiziell beauftragt. Der Grund für die Nachforderung ist meist eine falsche oder falsch bezeichnete E-Vignette.

Handyverbot gibt es fast überall. Während Lettland (15 EUR), Österreich, Polen, Ungarn (= je 50 EUR) noch günstig sind, wird es über WM-Endspielteilnehmer Frankreich (ab 135 EUR) in Dänemark, Spanien (ab 200 EUR) und WM-Aussteiger England (ab 230 EUR) richtig teuer.

Insgesamt gilt für Knöllchen aus dem Ausland:

Es gibt zwar seit 2010 eine Vereinbarung der EU-Länder, dass Knöllchen über das Bundesamt für Justiz in Bonn auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Dies wird aber recht selten getan, da die bürokratischen Hürden sehr hoch sind.

Aber: Wer noch einmal in das „Knöllchen-Land“ fahren möchte, sollte unbedingt schnell bezahlen. In jedem Land werden die Gebühren höher, je länger man wartet. Der Bußgeldcomputer im Ausland vergisst aber weder Kennzeichen noch den Halter. Wenn Halter oder Auto möglicherweise auch Jahre später dort noch einmal festgestellt werden, müssen die offenen Knöllchen sofort vor Ort nachgezahlt werden.


Bei Unfällen gilt:

1.

Unbedingt Fotos mit dem Handy machen bevor die Autos umgesetzt werden. Wichtig sind bei den Fotos weniger die -später noch vorhandenen- Schäden am Auto, sondern vielmehr Stellung der Fahrzeuge zueinander, Splitterfelder = Erstkollisionsstelle, Bremsspuren, Endstellung der Fahrzeuge (möglichst von verschiedenen Seiten aus fotografiert).

2.

Bei kleineren Unfällen Unfallstelle dann räumen.

3.

Namen notieren, Ausweise fotografieren. Polizei rufen.

4.

Die eigene Haftpflichtversicherung muss nur informiert werden, wenn Ansprüche der Gegenseite drohen. Die Vollkaskoversicherung sollte bei Auslandsunfällen immer vorsorglich informiert werden für den Fall, dass die Durchsetzung im Ausland schwierig ist. Ansprüche können EU-weit allerdings auch nach dem Urlaub in Deutschland geltend gemacht werden. Ausländische Versicherungen haben in Deutschland jeweils eine Regulierungsgesellschaft, mit der sie zusammenarbeiten. Aber: Nicht alle Ansprüche, die in Deutschland üblich sind, sind auch bei Auslandsunfällen durchsetzbar (z. B.: Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten). Entscheidend ist nämlich das Recht des Unfallortes, also des Unfalllandes.

 

Arndt W. Kempgens

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht