Porsche-Abgasskandal wirft Grundsatzfragen auch für andere Marken und künftige Fälle auf!!!

Betroffene Autofahrer sollten über sofortigen Rücktritt und Anfechtung nachdenken.

Eigentlich: Grundsätzlich muss ein Autokäufer bei Vorliegen eines Mangels (z. B.: negatives Abgasverhalten) dem Verkäufer ermöglichen, den Mangel zu beseitigen (§ 437 Nr. 1 BGB). Erst nach einer -erfolglosen- Nacherfüllung ist der Käufer grundsätzlich berechtigt, vom Kaufvertrag Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzutreten.

Aber: In Einzelfällen kann es einem Käufer unzumutbar sein, vor einem Rücktritt Nacherfüllung zu verlangen. Eine solche Konstellation hatte beispielsweise das Landgericht Krefeld im Falle zweier Audi-Käufer im Zusammenhang mit dem VW-Skandal erkannt (Urteile 2 O 72/16 und 83/16 vom 14.09.2017). Dann darf ein Autokäufer nämlich ohne weitere Vorwarnung sofort vom Vertrag zurücktreten, er muss dann nicht das Aufspielen einer wie auch immer gearteten Software zustimmen. Gerade für Diesel-Kunden kann das sehr positiv sein.

Daneben besteht in ganz besonderen Betrugskonstellationen die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Der Kunde bekommt dann ungekürzt den Kaufpreis gegen Rückgabe des Pkw zurück.

Das aktuelle Verfahren um den Porsche Cayenne kann angesichts der vorherigen Verfahren nur als haarsträubend bezeichnet werden. In diesen Fällen liegt es nahe, dass sich die Kunden auf Unzumutbarkeit im obigen Sinne und arglistige Täuschung berufen können.

Wir empfehlen daher betroffenen Autokunden möglichst schnell zu handeln.

Arndt W. Kempgens

Rechtsanwalt. Fachanwalt Verkehrsrecht. Fachanwalt Versicherungsrecht