VW-Diesel-Skandal, Prozess LG Essen

LG Essen 5.10.2017: Bloßes Angebot von Software-Updates reicht nicht aus, Rückgabe-Mangel kann außerdem schon im Minderwert liegen.

Das Landgericht Essen hat jetzt in einer von unserer Kanzlei geführten VW-Diesel-Rückgabeklage deutliche Signale im Sinne des geschädigten Autokäufers gegeben. Damit widerspricht das Landgericht Essen auch der Rechtsprechung des benachbarten Landgerichts Bochum.

In der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem LG Essen über die Klage eines Autokäufers aus Gelsenkirchen auf Rückgabe seines VW Touran Diesel gegen ein VW-Autohaus führte der Vorsitzende Richter gestern aus, dass eindeutig von einem rechtserheblichen Mangel auszugehen sei (§ 434 BGB). Das -millionenfach unterbreitete- Angebot von VW neue Software aufzuspielen reiche allein aber nicht aus! Vielmehr müsse konkret nachgewiesen werden, dass das Update nicht zu anderen Nachteilen wie etwa steigendem Spritverbrauch oder geringerer Motorleistung führt.

Außerdem ergebe sich aus Marktanalysen der jüngsten Zeit, dass Diesel-Fahrzeug deutlich an Wert verloren hätten

(z. B.: Focus online vom 11.9.  http://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/diesel-pkw-so-nutzen-sie-wertverlust-und-preisentwicklung_id_7422509.html),

was ebenfalls zur Rückgabe berechtigen könnte, sagte der Essener Richter in der gestrigen Hauptverhandlung.

Mit diesen Ausführungen widerspricht das Landgericht Essen deutlich u. a. der Rechtsmeinung des Landgerichts Bochum. Dort hatte das Gericht u. a. in einer viel beachteten Grundsatzentscheidung im März 2016 die Meinung vertreten, es läge nur ein unerheblicher Mangel vor, der nicht zur Rückgabe berechtigen würde (§ 323 Abs. 5 BGB). Gegen ein gleichlautendes Urteil der Bochumer Richter hat unserer Kanzlei übrigens Berufung zum Oberlandesgericht Hamm eingelegt.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.