Den RTL Bericht vom 7.8. mit RA Kempgens im Interview sehen Sie hier.

https://www.rtl-west.de/beitrag/artikel/ohne-pool-ist-gar-nicht-cool/

Rechtsinfos unserer Kanzlei zum Thema (Stand 9.8.2020):

Pools in Schrebergärten Rechtliche Grauzone, es gibt keine bundeseinheitlich Regelung, quasi eine der wenigen ungeregelten Bereiche im deutschen Recht.

Der ursprüngliche Laubenpieper scheint aber kein großer Poolfreund zu sein. Denn: Laube darf nur in einfacher Ausführung aufgebaut werden und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein (§ 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz).

Der Umgang mit Wasser muss sehr schonen und zurückhaltend sein.

Pools sind grundsätzlich ein Problem wegen Wasserverbrauch und Plansch-Lärm, findet nicht jeder gut.

Daher gibt es oft regionale und örtliche Regelungen in Ortssatzungen oder Vereinssatzungen.

Daher sind die Satzungen mal mehr mal weniger großzügig. Die Duisburger Ortssatzung erlaubt  zum Beispiel 2,50 m Durchmesser und eine Wassertiefe von 60 cm.

Beschränkungen und ein komplettes Verbot sind aber wohl rechtlich m. E. auch zulässig

Also: Einigung der Gartenfreunde empfohlen. Vielleicht können die (meist älteren) Pool-Feinde in den jetzigen heißen Tagen ein Auge zudrücken und die -meist jüngeren- Pool-Freunde nach den heißen Tagen wieder abbauen.

Theoretisch sind auch Klagen möglich.

Persönliche Meinung unserer Kanzlei:

Es grenzt fast an Körperverletzung, gerade jetzt ein Poolverbot auszusprechen. In den jetzigen heißen Tagen zu Corona-Zeiten, ist ein Pool-Verbot geradezu absurd. Auch wenn die Zulässigkeit der Pool streitig sein kann, ist es den Garten-Pächtern gegenüber unfair, gerade jetzt Beseitigung zu fordern. Vor allem wenn ein Pool schon länger steht und geduldet wurde, kommt rechtlich auch Bestandsschutz in Betracht. Darauf sollten sich Betroffene zusätzlich berufen.

RA Kempgens 9.8.2020