08.11.2018, 15:36 | 01:08 Min. | FOCUS Online:

Entscheidung des Landgerichts BerlinMDR darf Mafia-Doku nicht senden: Warum das Gericht die Ausstrahlung stoppte

Der MDR wollte am Mittwochabend eine Dokumentation über die Machenschaften der armenischen Mafia in Thüringen senden. Doch das Landgericht Berlin stoppte die Ausstrahlung. Der armenische Botschafter, der in die Mafia-Netzwerke verstrickt sein soll, erwirkte eine einstweilige Verfügung. Warum gab das Landgericht dem statt?

Einstweilige Verfügungen werden ohne Anhörung des Antragsgegners – in diesem Fall der MDR – erlassen, erklärt der Gelsenkirchener Strafrechtler Arndt Kempgens: „Der Antragsteller muss hierbei glaubhaft machen, dass ihm eine Rechtsverletzung droht und der ordentliche Rechtsweg wegen der Verfahrensdauer zu lange dauern würde.“

Zulässigkeit der MDR-Doku wird geprüft

Das Gericht nimmt also zunächst nur eine oberflächliche Prüfung der Begründung des Antragsstellers – in diesem Fall des armenischen Botschafters – vor. Die Argumente des Antragsgegners werden zunächst nicht berücksichtigt. Erst wenn der MDR gegen die Verfügung vorgeht, wird die Sache geprüft.

Kempgens erklärt: „Für den hiesigen Fall heißt dies nicht, dass die gerügte Reportage insgesamt nicht gezeigt werden darf. Die Verfügung bedeutet lediglich, dass der Film nicht zum jetzigen Zeitpunkt gezeigt werden darf, sondern die Zulässigkeit noch geprüft wird.“

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels befanden sich im zugehörigen Video Bilder, die irrtümlich arabische und nicht armenische Clans zeigten. Wir haben auf entsprechende Hinweise reagiert und diese Bilder ausgetauscht.

 

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