Hier der Bericht aus der WAZ Gelsenkirchen vom 17.10.2017

Werkstattkunden kommen in Schalke nicht an ihre Reifen

Geschlossen ist die Werkstatt an der Herdstraße seit Wochen – „aus persönlichen Gründen“, heißt es lapidar auf einem angeklebten Zettel. 

Foto: Stender

Geschlossen ist die Werkstatt an der Herdstraße seit Wochen – „aus persönlichen Gründen“, heißt es lapidar auf einem angeklebten Zettel.

An dem massiven, abgesperrten Zufahrtstor zum Werkstattgelände in Schalke hängt ein handgeschriebener Zettel. Der Betrieb bleibe aus persönlichen Gründen geschlossen, lautet die Botschaft.

Auch ein Anruf bringt Kunden seit weit über einem Monat nicht weiter. Irgendwann ertönt nach längerem Warten via Anrufbeantworter die entsprechende Ansage. Kein Hinweis auf einen weiteren Telefonkontakt oder einen Ansprechpartner, keine weitere Erklärung – was Kunden zunehmend in Wallung versetzt. Sie haben in der Werkstatt an der Herdstraße ihre Winterreifen eingelagert – und kommen nicht an ihr Eigentum.

Rechtsanwalt Kempgens vertritt vier Kunden

„Vor gut vier Wochen habe ich den ersten Versuch gemacht“, sagt ein Schalker. Er war über „20 Jahre lang“ Kunde der freien Werkstatt, hat dort seinen Wagen auch zur TÜV-Abnahme abgegeben. „Fachlich waren die immer gut. Preis-Leistungs-Verhältnis haben gestimmt. Das hat stets alles geklappt“, sagt der Opel-Fahrer. Und nun dies: Seine Vectra-Winterreifen sind weggesperrt. Kontakt hat er bisher nicht mit dem Werkstattbetreiber. Dabei wäre es doch für den ein Leichtes gewesen, einen Ansprechpartner für solche Fälle zu benennen, glaubt der verprellte Kunde.

Bei Rechtsanwalt Arndt Kempgens, auch Vorsitzender des Automobilclubs Europa (ACE) in Gelsenkirchen, sind mittlerweile vier Kunden gelandet, die „alle das gleiche Problem haben. Sie kriegen ihre Winterreifen nicht raus. Das ist total ärgerlich, dass die Werkstatt das nicht sauber abwickelt.“

Eigentumsnachweis für den Herausgabeanspruch

Für seine Mandanten hat er Standardschreiben verfasst, eine Frist gesetzt, gemahnt. Weitgehend vergeblich. Nur in einem Fall habe sich der Werkstattbesitzer gerührt, so der Anwalt. Der nächste Schritt wäre eine Herausgabeklage – was die Sache teurer und komplizierter macht. Denn dann geht es auch darum, den Herausgabeanspruch mit einem Eigentumsnachweis zu belegen, aufzuzeigen, welcher Reifen von welchem Hersteller mit welcher Profiltiefe und auf welchen Felgen eingelagert wurde – und wer habe das schon so detailliert dokumentiert?, stellt der Anwalt fest, der noch auf eine gütliche Einigung hofft.